PDWC, Los Angeles, Kalifornien, U.S.A.

(Provisorisches Distrikt-Weltgericht der Provisorischen Weltjustiz)

Mit dem Erlass des Weltgesetzgebungsakts Nr. 5 hat das Erste Provisorische Weltparlament ein provisorisches Bezirks-Weltgericht im Provisorischen Welt-Wahlbezirk Nr. 83 mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien, USA, eingerichtet.

PDWC-Name: Provisorisches Bezirksweltgericht, Los Angeles, Kalifornien, U.S.A.

PDWC-Kurzname: PDWC LA-83

PDWC-Nr.: LA-83

Verfahrensordnung des provisorischen Distrikt-Weltgerichts:

Das Provisorische Bezirks-Weltgericht in Los Angeles, Kalifornien, USA, verwendet als seine Regeln die derzeit geltenden Regeln des höchsten Gerichts des Gastlandes, Vereinigte Staaten von Amerika, außer wenn solche Regeln des höchsten Gerichts im Widerspruch zur Verfassung für die Föderation der Erde oder zu nachfolgenden Beschlüssen oder Gesetzgebung des provisorischen Weltparlaments oder Weltparlaments oder des unter der Verfassung eingerichteten Obersten Weltgerichtshofs stehen. Die Gerichte haben die Befugnis, lokale Regeln zu erlassen, die mit den Regeln des höchsten Gerichts und mit der Verfassung in Einklang stehen.

Richter:

Das Richteramt ist derzeit unbesetzt.

Ehemalige Richter:
Porträt von Richter Francis A. Boyle

Richter Francis A. Boyle

von 1984 bis 1990


Porträt von Richter Alfred P. Rubin

Richter Alfred P. Rubin

von 1984 bis 1990


Porträt von Richter Burns H. Weston

Richter Burns H. Weston

von 1984 bis 1990


Sonstiges:
Porträt von Dr. Robert K. Woetzel

Dr. Robert K. Woetzel

Nominierungsvorsitz (1983)


Porträt von Rechtsanwalt Gaither Kodis

Rechtsanwalt Gaither Kodis

Amicus des Gerichts (1984)


Fallliste:

# Fall-Nr. Name Anmerkungen
01 LA-83-0001 In Sachen: Mehr als 50.000 Atomwaffen -

Zuständige Regierungsorgane:

Ständige Parlamentskommission für Weltgerichte,
Provisorisches Weltparlament, Provisorische Weltregierung.

Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.

Nominierungskommission,
Provisorische Weltregierung.

Informativer Inhalt:

„In re“ ist ein lateinischer Ausdruck, der „in der Angelegenheit von“, „betreffend“ oder „hinsichtlich“ bedeutet. Es ist eine standardmäßige Präposition, die in Rechtsdokumenten verwendet wird, um den Gegenstand eines Falles zu bezeichnen.

Quellen:

1. Abschnitt 19.5, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

https://dl.tufts.edu/concern/images/tb09jf95r

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11