Provisorische Distrikt-Weltgerichte

(Gerichte der Provisorischen Weltjustiz)

Mit dem Erlass des Weltgesetzgebungsakts Nr. 5 hat das Erste Provisorische Weltparlament 8 Provisorische Bezirks-Weltgerichte in 8 Provisorischen Welt-Wahlbezirken eingerichtet.

Verfahrensordnung der provisorischen Distrikt-Weltgerichte:

Die Provisorischen Bezirks-Weltgerichte verwenden als ihre Regeln die derzeit geltenden Regeln der höchsten Gerichte des Gastlandes oder der Gastländer, außer wenn solche Regeln des höchsten Gerichts im Widerspruch zur Verfassung für die Föderation der Erde oder zu nachfolgenden Beschlüssen oder Gesetzgebung des provisorischen Weltparlaments oder Weltparlaments oder des unter der Verfassung eingerichteten Obersten Weltgerichtshofs stehen. Die Gerichte haben die Befugnis, lokale Regeln zu erlassen, die mit den Regeln des höchsten Gerichts und mit der Verfassung in Einklang stehen.

Zusammensetzung:

Jedem PDWC stehen drei Richter vor, die nach den Gesetzen des Gastlandes oder der Gastländer als Rechtsanwälte zugelassen sind und über mindestens fünf Jahre juristische oder rechtswissenschaftliche Erfahrung, ein Mindestalter von fünfundzwanzig Jahren, nachweisliche Kompetenz in den Konzepten der Weltrechtsprechung sowie die Verpflichtung zur Wahrung der Verfassung für die Föderation der Erde verfügen.

Eingerichtete provisorische Distrikt-Weltgerichte:
Zusätzliche provisorische Distrikt-Weltgerichte:

Nach Bedarf und Möglichkeit können zusätzliche provisorische District World Courts an anderen geeigneten Orten in jedem Teil der Welt eingerichtet werden.

Zuständige Regierungsorgane:

Ständige Parlamentskommission für Weltgerichte,
Provisorisches Weltparlament, Provisorische Weltregierung.

Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.

Nominierungskommission,
Provisorische Weltregierung.

Quellen:

1. Abschnitt 19.5, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11